§ 67 Abs 6 ASVG (Haftung des Betriebsnachfolgers; Übernahme durch Ehefrau; Pachtvertrag, Kenntnis der Beitragsschulden; Sorgfaltspflicht des Erwerbers; Überprüfungspflicht)
VwGH 03.10.2002 , 97/08/0640
Im vorliegenden Fall hat die bel Beh die Haftung der mitbet Partei gem § 67 Abs 6 schon deshalb verneint, weil sie zur Auffassung gelangte, dass es dieser gelungen sei nachzuweisen, dass sie die Beitragsschulden ihres Mannes nicht kannte und gar nicht kennen konnte.