§ 69 Abs 1 ASVG (Rückforderung ungebührlich entrichteter Beiträge; gesetzliche Zinsen; keine Vergütungszinsen; Lücke, durch Analogie zu schließende; analoge Anwendung schadenersatzrechtlicher Bestimmungen)
VwGH 03.10.2002 , 97/08/0626
In dem Erk VfSlg 13.796/1994, hat der VfGH § 69 Abs 1 ASVG idF BGBl 1991/676 nicht als verfassungswidrig aufgehoben. Er ging davon aus, dass § 69 Abs 1 ASVG hinsichtl der Frage der Verzinsung eine Lücke enthalte, die durch Analogie zu schließen sei. Demnach seien im Falle der Verpflichtung zur Rückleistung zu Unrecht vereinnahmter Beiträge für die wegen mangelnden Rechtsgrundes zurückzuerstattenden Geldsummen Vergütungszinsen, denen bereicherungsrechtl Charakter zukomme, in Höhe der gesetzl Zinsen zu leisten.