§ 26 Abs 1 Vlbg Bestattungsgesetz, LGBl 1996/41 (Enterdigung; Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid; unter anderem muss Zustimmung der Angehörigen vorliegen; Antrag auf Enterdigung können jedenfalls Angehörige iSd § 3 Abs 6 stellen, aber auch andere Personen)
§ 3 Abs 1 Vlbg Bestattungsgesetz, LGBl 1996/41 (Verfügung über die Leiche; Verpflichtungen der Angehörigen; für Bestattung ist zu sorgen)