§ 27 Sbg Leichen- und Bestattungsgesetz 1986, LGBl 1994/110 (Enteignung für Friedhofszwecke; Voraussetzungen; konkreter Bedarf; Eignung wird nicht durch erforderliche Erdarbeiten bzw Bauführungen auf dem betroffenen Grundstück ausgeschlossen; Errichtung eines weiteren Friedhofes ist nicht nötig, wenn mit der möglichen Erweiterung des bestehenden Friedhofes das Auslangen gefunden werden kann)
VwGH 25.02.2003 , 2001/11/0129