§ 8 Abs 2 FSG idF BGBl I 2002/32 (gesundheitliche Eignung; Amtsarzt; Beurteilung, ob psychische Krankheit Beeinträchtigung des Fahrverhaltens erwarten lässt)
§ 13 FSG-GV idF BGBl I 2002/427 (psychische Krankheit; paranoide wahnhafte Entwicklung; nur bei Einfluss auf Verhalten im Straßenverkehr ist Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen)