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VwGH 18. 2. 2003, 2001/01/0231 ( FREMDENPOLIZEI )

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2004/675ZfV 2004, 346 Heft 3 v. 5.7.2004

§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung, Gefährdung aufgrund Parteimitgliedschaft zu einer oppositionellen Partei, Kamerun, SCYL)

VwGH 18.02.2003 , 2001/01/0231

Der Bf (StA: Kamerun) sah - schon bei seiner Einvernahme vor der ErstBeh - den fluchtauslösenden Grund darin, dass Anhänger und Mitglieder des SCYL (Southern Cameroun Youth League) in den Verdacht geraten seien, für einen Kampf gegen die Reg ausgebildet zu werden. Dies habe sich in der Tötung von zehn Jugendlichen durch Regierungssoldaten manifestiert. Bei seiner Einvernahme vor der bel Beh gab er - ohne dass darin eine Steigerung des Vorbringens zu erkennen wäre - an, Vertreter der Reg suchten nunmehr verstärkt nach Mitgliedern der SCNC (Southern Cameroun National Council) und SCYL, weil diese Gruppierungen für die Loslösung im Norden des Landes kämpften.

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