§ 36 Abs 4 FrG 1997 (befristetes Aufenthaltsverbot; „bestimmte Tatsache“; Betretung bei einer nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz verbotenen Tätigkeit; Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes; Mitteilung des Arbeitsinspektorates)
VwGH 18.03.2003 , 2000/18/0127