§ 68 Abs 1 ÄrzteG 1998 (Kammerangehörige; Befreiung von Mitgliedschaft durch Bescheid im ÄrzteG 1998 nicht vorgesehen; Antrag auf Befreiung von der Mitgliedschaft ist unzulässig)
§ 109 ÄrzteG 1998 (Beiträge zum Wohlfahrtsfonds; Vorschreibung ohne Mitgliedschaft mittels Beschwerde bekämpfbar)