§ 8 Abs 1 Nö BauO 1996 (Entschädigung oder Kostenersatzleistung; Zuständigkeit der Baubehörde erster Instanz; kein Rechtsmittel, Anrufung des Bezirksgerichts binnen drei Monaten, sukzessive Kompetenz; Antrag auf Wiedereinsetzung hinsichtlich Frist zur Antragstellung; keine Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde)
VwGH 28.01.2003 , WE 2002/05/1522 , 2002/05/1523