§ 60 Abs 1 lit e Wr BauO (Gebäude in Schutzzonen, Änderungen, die die äußere Gestalt, den Charakter oder den Stil eines Gebäudes beeinflussen; Bewilligungspflicht; Anbringung einer Leuchtreklame, Einholung eines Gutachtens nicht erforderlich)
VwGH 20.12.2002 , 2002/05/1423