§ 4 Abs 2 ASVG (Dienstverhältnis; Hausgehilfin; Lebensgemeinschaft; Wirtschaftsführung durch einen Partner; kurzfristige Beschäftigung; Scheinanmeldung; mangelnde Ersatzkraft)
§ 21 Abs 1 ASVG (Formalversicherung; vorsätzlich unrichtige Anmeldung; Scheinanmeldung)