§ 1 Vlbg Güter- und Seilwegegesetz (Anspruch auf Einräumung eines Bringungsrechtes; Bringungsnotstand)
§ 13 Abs 1 Vlbg Güter- und Seilwegegesetz (Güter- und Seilwegegenossenschaft; Bildung)
§ 13 Abs 6 Vlbg Güter- und Seilwegegesetz (Minderheit der Grundeigentümer; Beitrittszwang; Bringungsnotstand ist Voraussetzung; bei bloßer Absicht der Gemeinde, nach Bildung der Güterweggenossenschaft Gemeindestraße aufzulassen, liegt noch kein Bringungsnotstand vor)