§ 17 Abs 1 Nö FLG 1975 (Abfindungsanspruch; gemeinsamer Abfindungsanspruch für Miteigentümer; Aufteilung der Abfindung nach Anteilsverhältnissen; faktische gemeinsame Bewirtschaftung steht dem nicht entgegen)
§ 17 Abs 1 Nö FLG 1975 (Abfindungsanspruch; gemeinsamer Abfindungsanspruch für Miteigentümer; Aufteilung der Abfindung nach Anteilsverhältnissen; faktische gemeinsame Bewirtschaftung steht dem nicht entgegen)