§ 16 Abs 1 Vbg RPG (Kerngebiete, Wohngebiete und Mischgebiete; Festlegung von Flächen, auf denen auch oder nur Ferienwohnungen errichtet werden dürfen; Bewilligung von Ferienwohnungen auf anderen als solcherart gewidmeten Flächen in Kerngebieten, Wohngebieten und Mischgebieten, Voraussetzungen; keine Gefährdung der in § 2 genannten Raumplanungsziele; Bewilligung bedarf der Genehmigung der LReg; Erteilung erforderlichenfalls unter Bedingungen und Auflagen; Bedingung einen Umbau innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen nicht erforderlich)