§ 6 Krnt GdPlG (Verkehrsflächen; die für den fließenden und den ruhenden Verkehr bestimmten Flächen, die für die örtliche Gemeinschaft von besonderer Verkehrsbedeutung; Anlage zum Abstellen von Fahrzeugen; Prüfung der Verkehrsbedeutung für die örtliche Gemeinschaft)
§ 23 Abs 3 Krnt BauO 1996 (Baubewilligungsverfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; ua Abstand)