§ 25 Abs 1 Sbg BGG (Lage der Bauten im Bauplatz und zueinander; so, dass sie und die auf benachbarten Bauplätzen bestehenden oder zu errichtenden Bauten eine entsprechende Besonnung und Belichtung erhalten)
§ 25 Abs 2 Sbg BGG (soweit keine Regelungen im Bebauungsplan oder durch andere Rechtsvorschriften größerer Abstand gefordert, Geltung der nachfolgenden Bestimmungen über Abstand der Bauten zu den Grenzen des Bauplatzes oder der Bauten zueinander)