§ 2 Abs 3 Z 7 Slbg BauPolG (Baubewilligung, Ausnahmen; Bauten im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs außerhalb des Baulands oder bebauten Gebiets in größerer Entfernung von Bauten, in ortsüblicher Weise überwiegend aus Holz, keinen Aufenthaltsraum, nur zur Aufbewahrung von land- und forstwirtschaftlichen Geräten oder Lagerung von Erntegütern; Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen)
VwGH 24.10.2002, 2000/06/0151