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VwGH 23. 4. 2002, 2000/11/0153 (ZIVILDIENST)

JudikaturZIVILDIENSTZfV 2003/1389ZfV 2003, 622 Heft 5 v. 4.11.2003

§ 13 Abs 1 Z 2 ZDG (Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes auf Antrag des Zivildienstpflichtigen, wenn und solange es besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen erfordern; bei Gefährdung eines unterstützungsbedürftigen Familienangehörigen in lebenswichtigen Belangen; gesetzliche Unterhaltspflicht des Zivildienstpflichtigen auch, wenn noch kein Titel durch eine Einzelfallentscheidung geschaffen wurde)

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