§ 14 Abs 1 NÖ Friedhofsbenützungs- und -gebührengesetz 1974 (Benützungsrecht; Ansuchen um Zuweisung einer Grabstelle unter Angabe der gewünschten Grabart und der örtlichen Lage der Grabstelle und gegebenenfalls auch des gewünschten Friedhofes; Bewilligungsbescheid - genaue Bezeichnung der Grabstelle und der Grabart, Datum des Ablaufes des Benützungsrechtes sowie Hinweis auf die Bestimmungen des Abs 4; kein Recht auf Zuweisung einer bestimmten Grabstelle)