§ 74 Abs 2 lit b TFLG 1996 idF vor der Novelle LGBl 2001/55 (Parteien des Regulierungs- und Teilungsverfahrens Personen, die ihre Nutzungsansprüche auf ihre persönliche oder mit einem Besitz verbundenen Zugehörigkeit zu einer Gemeinde, einem Gemeindeteil (Ortschaft) oder zu einer Agrargemeinschaft stützen; Parteistellung der Agrargemeinschaft selbst (lit a) ändert nichts an der Parteistellung ihrer Mitglieder; zum Teilungsverfahren gehört auch das Sonderteilungsverfahren; Grenzfeststellungsverfahren ist Teil des Sonderteilungsverfahrens)