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VwGH 25. 4. 2002, 99/07/0211 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 2003/1222ZfV 2003, 562 Heft 5 v. 4.11.2003

§ 15 Abs 6 K-GSLG (Satzung, Organe; Vorsitzender - Vorsitz bei Vollversammlungen und Vorstandssitzungen, Vertretung der Bringungsgemeinschaft nach außen, Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsführung und, wenn kein Vorstand zu wählen ist, auch der Aufgaben des Vorstandes; Vorstand - Aufgaben der laufenden Verwaltung; Vollversammlung - Besorgung aller übrigen Geschäfte; für die Frage der Legitimation der Organe primär Heranziehung der Satzung; Funktion des Gesetzes - Determinierung der Satzung; Berechtigung von zur Vertretung juristischer Personen berufenen Organen zur Erhebung von Rechtsmitteln)

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