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VwGH 21. 11. 2001, 96/12/0318 (HOCHSCHULWESEN)

JudikaturHOCHSCHULWESENZfV 2003/1066ZfV 2003, 483 Heft 4 v. 8.9.2003

§ 19 Abs 6 Z 1 StudFG (Verlängerung der Anspruchsdauer aus wichtigen Gründen, Studienzeitüberschreitung, Nachsicht, Voraussetzungen; Auslandsstudium)

§ 41 Abs 3 StudFG (Frist, Berechnung, Enden nach Ferien)

VwGH 21.11.2001, 96/12/0318

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