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VfGH 7. 10. 2002, V 41/02 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2003/911ZfV 2003, 392 Heft 3 v. 7.7.2003

Art 139 Abs 1 zweiter Satz B-VG (Verordnungsprüfung, Antrag einer Landesregierung auf Aufhebung einer Verordnung einer Bundesbehörde, abstrakte Normenkontrolle, in Geltung stehende Verordnung vorausgesetzt; Neuerlassung, wenn auch mit identem Verordnungsinhalt, ändert den Prozessgegenstand)

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