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VfGH 24. 9. 2002, B 970/01, B 1563/01 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2003/898ZfV 2003, 388 Heft 3 v. 7.7.2003

§ 15 Abs 2 VfGG (allgemeine Vorschriften; Darstellung des Sachverhalts, aus dem der Antrag hergeleitet wird; unklare Sachverhaltsdarstellung kein verbesserbarer Mangel)

§ 18 VfGG (Eingabe, die den Anforderungen der §§ 15 und 17 oder anderer durch das Gesetz aufgestellten Formerfordernissen nicht entspricht; Zurückstellung zur Verbesserung; keine Anwendung bei unklarer Sachverhaltsdarstellung)

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