§ 6 Abs 2 AsylG 1997 (Abweisung von Asylanträgen als offensichtlich unbegründet, keine Rückführbarkeit der Bedrohung auf Konventionsgründe, Grundstücksstreitigkeiten, Bedrohung durch Dorfgemeinschaft aufgrund Zugehörigkeit zur Familie des ehemaligen Grundstückseigentümers; soziale Gruppe; kein „offensichtliches“ Fehlen eines Konventionsgrundes)
VwGH 12.03.2002, 2001/01/0399