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VwGH 18. 10. 2001, 2000/06/0022 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 2003/345ZfV 2003, 185 Heft 2 v. 5.5.2003

§ 23 Abs 1 Tir FlVLG 1996 (Zusammenlegungsplan, Bescheid)

§ 23 Abs 2 Tir FlVLG 1996 (ebenso; Haupturkunde, Abfindungsberechnung, planliche Darstellung der neuen Flureinteilung, nach Eigentümern geordnete Darstellung der Abfindungsgrundstücke)

§ 84 Abs 1 Tir FlVLG 1996 (Rechtskraft des Zusammenlegungsplanes; Übersendung der für die Richtigstellung oder Neuanlegung des Grundbuches oder Grenzkatasters erforderlichen Behelfe; planliche Darstellung der neuen Flureinteilung nach § 23 Abs 2 ; keine Grundlage für die Einverleibung in den Grenzkatasters; Nichtübereinstimmung des Planes mit Ergebnis des Zusammenlegungsverfahrens; objektives Vorliegen der Voraussetzungen für die Berichtigung)

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