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VwGH 30. 11. 2001, 2001/19/0106 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2003/344ZfV 2003, 184 Heft 2 v. 5.5.2003

§ 13a Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer für Oberösterreich 1984 (Voraussetzung für Entstehen des Anspruches auf Versorgungsrente; Eintragung; Weiterversicherung)

VwGH 30.11.2001, 2001/19/0106

Die Organe der Rechtsanwaltskammern als ges berufl Vertretung zählen nicht zu jenen Beh, die gem Art II Abs 2 B Z 31 EGVG das AVG anzuwenden hätten.

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