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VfGH 26. 2. 2002, G 351-355/01 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2002/1662ZfV 2002, 714

Art 140 Abs 5 dritter Satz B-VG (Gesetzesprüfung; Aufhebung, Fristsetzung für das Außerkrafttreten, hier 6 Monate)

VfGH 26.02.2002 G 351-355/01

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