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VfGH 26. 11. 2001, B 1316/01 (GEMEINDERECHT)

JudikaturGEMEINDERECHTZfV 2002/1626ZfV 2002, 708

Art 111 B-VG (Bundeshauptstadt Wien, Entscheidung in Angelegenheiten des Bauwesens in oberster Instanz, besondere Kollegialbehörde; Entscheidung der Kollegialbehörde nur, wenn ein Instanzenzug eingerichtet ist )

VfGH 26.11.2001, B 1316/01

(S Baurecht)

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