Art 234 Abs 3 EGV (Vorlagepflicht von Gerichten, Bundesvergabeamt)
Art 1 Abs 1 Rechtsmittel-RL 89/665/EWG (Einrichtung einer wirksamen und raschen Nachprüfung von Vergabeentscheidungen auf Verstöße gegen Gemeinschaftsrecht)
Art 1 Abs 3 Rechtsmittel-RL 89/665/EWG (Nachprüfungsverfahren, Antragslegitimation, jeder Interessent an bestimmten öffentlichem Auftrag dem ein Schaden entstanden ist oder droht; nicht ausgeschiedenen Bieters, dessen Angebot auszuscheiden gewesen wäre, Zweifelsfrage)