§ 76 Abs 1 AVG (Barauslagen der Behörde; Kostentragung durch die Partei, die den verfahrenseinleitenden Antrag gestellt hat; Verfahrensrüge in einer Berufung gegen einen amtswegig erlassenen erstinstanzlichen Bescheid ist kein solcher Antrag)
VwGH 27.04.2001, 99/18/0178