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VwGH 21. 2. 2001, 99/12/0336 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2002/1593ZfV 2002, 699

§ 18 Abs 4 AVG (Erledigungen, schriftliche Ausfertigungen; Genehmigung durch Vorsitzenden)

§ 59 Abs 1 AVG (Bescheidspruch; keine Verpflichtung zur Anführung der Mitglieder einer Kollegialbehörde)

§ 57 Abs 8 UniStG (Durchführung der Prüfungen, Abbrechen durch Studierenden ohne wichtigen Grund)

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