§ 68 Abs 1 AVG (entschiedene Sache; Zurückweisung von Anbringen auf Änderung des Bescheides; Rechtskraft, Grenzen; Änderung der Rechtslage; maßgeblich, wenn im früheren Verfahren eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre, wenn die Rechtslage schon gegolten hätte; Änderung eines Bebauungsplanes hinsichtlich der Zulässigkeit der geschlossenen Bebauungsweise)
VwGH 20.04.2001, 98/05/0057