§ 9 Abs 2 Z 3, 4 Sbg GVG (Versagung, Gründe, Weiterveräußerungszweck oder Erwerb einer Kapitalanlage; „wenn mit Grund zu befürchten ist“, erforderlicher hoher Grad der Wahrscheinlichkeit; Almfläche, unentgeltliche Nutzung durch Anrainer, Behauptung einer Gewinnerzielung durch landwirtschaftliche Nutzung, keine; Unternehmenszweck der Erwerberin Immobiliengeschäfte)
VwGH 20.07.2001, 2000/02/0167