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VwGH 11. 6. 2001, 98/02/0055 (GRUNDVERKEHRSRECHT)

JudikaturGRUNDVERKEHRSRECHTZfV 2002/1546ZfV 2002, 684

§ 1 Abs 2 Z 3 Sbg GVG (Zielsetzungen des Gesetzes; ua sparsamer Umgang mit Grund und Boden; Verkehr mit Baugrundstücken, Vorrang der Begründung von Hauptwohnsitzen und der Deckung des Bedarfs für betriebliche oder im öffentlichen Interesse gelegenen Zwecke)

§ 15 Abs 1 Z 2 Sbg GVG (Versagungsgründe; ua Widerspruch gegen Zielsetzungen nach § 1 Abs 2 Z 3 )

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