§ 36 Abs 1 Z 1 FrG (Aufenthaltsverbot; Prognose der Gefährdung der öff Ruhe, Ordnung und Sicherheit)
§ 37 FrG (Interessenabwägung)
§ 48 Abs 1 erster Satz FrG (Aufenthaltsverbot gegen EWR-Bürger oder begünstigte Drittstaatsangehörige nur bei Gefährdung der öff Ordnung oder Sicherheit)