§ 134a Abs 1 lit e Wr BauO (Nachbar, subjektive Rechte; nach dem zweiten Satz keine Geltendmachung der Immissionen aus der Benützung von Stellplätzen im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß; Entlüftungsanlage einer Garage, subjektive Rechte der Nachbarn nach dem ersten Satz; Zufahrt zu den Pflichtstellplätzen über ein anderes Grundstück; insofern Abwehrmöglichkeit des Nachbarn)