§ 6 Abs 2 Nö BauO (subjektive Rechte; taxative Aufzählung; va Standsicherheit, Schutz vor Immissionen, Bebauungsweise, Bebauungshöhe, Bauwich, Abstände zwischen den Bauwerken)
§ 14 Z 8 Nö BauO (Baubewilligung; Veränderung der Höhenlage eines Bauwerks, wenn dadurch Bebaubarkeit oder Standsicherheit, Belichtung nicht beeinträchtigt; keine subjektives Recht hinsichtlich Ableitung von Niederschlagswässern)