Art 144 Abs 1 B-VG (Beschwerde, Bescheid keiner; Erledigung einer nicht mehr existenten Behörde)
§ 19 Abs 3 Z 2 lit a VfGG (Unzuständigkeit des VfGH; mangelnder Bescheidcharakter der Erledigung einer im Erlassungszeitpunkt nicht mehr existenten Verwaltungsbehörde)