Art 144 Abs 1 B-VG (Beschwerden; Legitimation keine zur Bekämpfung desselben Bescheides mit einer weiteren VfGH-Beschwerde gegen eine weitere Ausfertigung, Konsumierung des Beschwerderechtes)
VfGH 27.11.2001, B 2137/00
Derselbe VerwAkt kann vom selben Bf vor dem VfGH nur mit einer Beschwerde angefochten werden. Einer 2. Beschw steht der Umstand entgegen, dass mit Einbringung der ersten Beschw das Beschwerderecht konsumiert wurde (VfSlg 11.871/1988, 12.772/1991, 14.122/1995).