§ 6 Abs 1 VerG (Untersagung eines gesetzwidrigen Vereins)
§ 9 Abs 3 ZustellG (gemeinsamer Zustellbevollmächtigter; Beifügung der Wendung „c/o“ zum Namen begründet keine Zustellbevollmächtigung)
Art 15 StGG (Recht der Ordnung und selbstständigen Verwaltung der inneren Angelegenheiten der Kirchen und Religionsgesellschaften; Begriff; Grundrechtseingriff durch Nichtuntersagung eines sich in inneren Angelegenheiten betätigenden Vereins)