§ 8 Abs 2 Pflichtschulerhaltungs-GrundsatzG (Schulerhalter; Lastenausgleich; Kostentragung; Freiraum für Landesgesetzgeber; bundesländerübergreifende Kostenüberwälzung; keine Bedenken)
§ 53 Abs 2 Oö POG 1992 (Aufhebung; Vorschreibung von Gastschulbeiträgen; Wohnsitz außerhalb des Schulsprengels; keine Zustimmung des Schulerhalters)