§ 15 Abs 1 Sbg ROG (Flächenwidmungsplan; auf der Grundlage des räumlichen Entwicklungskonzeptes; Zulässigkeit einer Baulandwidmung nach REK als sinnvolle Arrondierung; keine Unsachlichkeit einer Beibehaltung einer Grünlandwidmung)
§ 24 Abs 1 Sbg ROG (Maßnahmen, die sich auf Raum auswirken; Bewilligung augrund landesgesetzlichen Vorschriften nur in Übereinstimmung mit der Flächenwidmung)