§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat, Missachtung von Richtungspfeilen, Umschreiben des Fahrmanövers)
§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat, Missachtung von Richtungspfeilen, Umschreiben des Fahrmanövers)