§ 32 Abs 2 VStG (Beschuldigter, Verfolgungshandlung, Anzeige mit allen Tatbestandselementen, Zur-Kenntnis-Bringen mit Aufforderung zur Stellungnahme ausreichend)
§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat, Konkretisierungsgebot; Tatzeit, geringe uhrzeitmäßige Schwankungsbreite)