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VwGH 31. 5. 2001, 2001/20/0236 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2002/1335ZfV 2002, 576

§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristenversäumnis mit Rechtsnachteil durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, bloß minderer Grad des Versehens; Angaben über Verschulden des Vertreters erforderlich; mangelnde Sprachkenntnisse kein Wiedereinsetzungsgrund)

VwGH 31.05.2001, 2001/20/0236

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