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VwGH 18. 5. 2001, 2001/02/0058, 0059 (STRASSENPOLIZEI

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2002/1311ZfV 2002, 570

§ 5 Abs 2 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Alkotest, Verweigerung bereits am Anhalteort, Deliktvollendung; Widerruf der Verweigerung am Wachzimmer, Bedeutung, keine)

VwGH 18.05.2001, 2001/02/0058, 0059

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