§ 4 Abs 1 lit a StVO (Verkehrsunfälle, Unfallbeteiligter Fahrzeuglenker, Anhaltepflicht; Ausnahme wenn nur eigenes Fahrzeug beschädigt, keine; Straferkenntnis, wesentliche Tatbestandsmerkmale, geschädigte Person und Schadenausmaß, keine)
§ 4 Abs 1 lit c StVO (Verkehrsunfälle, Unfallbeteiligter Fahrzeuglenker, Mitwirkungspflicht; keine wenn kein Personenschaden und Sachschaden nur am eigenen Fahrzeug)