§ 5 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkoholtest, Verweigerung; Mitfahrt im Polizeiwagen zum Posten, Verweigerung mit Hinweis auf im Fahrzeug zurücklassenden Hund; Notstand, keiner)
§ 6 VStG (Notstand; keiner; Aufforderung zum Alkoholtest, Verweigerung mit Hinweis auf zurücklassenden Hund, mögliche wirtschaftliche Schädigung)