§ 38 Abs 10 StVO (Bedeutung der Lichtzeichen, Fahrstreifensignalisierung, rote gekreuzte Schrägbalken, Sperre des Fahrstreifens, Verbotsnorm)
§ 39 Abs 1, 2 StVO (Anordnung der Lichterzeichen, Anbringungshöhe der Fahrstreifensignalisierung, Überschreitung der zulässigen Grenze „in Ausnahmefällen“, Grenze durch „deutliche Erkennbarkeit“)